Das Tier als Kostenfalle ohne entsprechende Versicherung
Sollte ein Schaden verursacht werden, der nicht fahrlässig oder absichtlich geschieht, so ist dennoch der Verursacher für den Ersatz zuständig. Auch bei Tieren ist dies der Fall. Hier ist der Halter des Tieres verantwortlich. Aus diesem Grund kann ein Tier, welches ohne Tierhaftpflichtversicherung gehalten wird, ein unkalkulierbares Kostenrisiko darstellen. Die Meinung über die Tierhaftpflichtversicherung ist jedoch geteilt. So behaupten viele Versicherungsnehmer, dass das Tier bereits durch die gewöhnliche Haftpflichtversicherung abgedeckt ist. Das ist jedoch nicht ganz richtig. Denn diese Haftpflichtversicherung übernimmt die Kosten nur dann, wenn sie von Kleintieren verursacht wurden. Dazu zählen etwa Kaninchen oder auch Wellensittiche. Ein Hund oder ein Nutztier zählt nicht dazu und unterliegt nicht dem Schutz der gewöhnlichen Haftpflichtversicherung.
Der Hund als Kampfhund
Ab wann ist ein Hund ein "Kampfhund", ab wann muss ich ihn melden und vor allem was kostet ein Kampfhund in Sachen Steuern und Versicherung?
Beachtlicher weise ist die Definition von Kampfhunden Ländersache.
So ist im Hessischen der „Kaukasische Owtscharka“ ein Kampfhund und als gefährlich eingestuft. Mit nur einem Schritt über die Landesgrenze ist er wieder ein ganz normaler Hund, der in der Beißstatistik weder auf der Liste der einen noch der anderen Bundesländer geführt wird.
Doch auch die Versicherer greifen hier zum Teil schonungslos in die Tasche. Daher nicht bange machen lassen und fleißig vergleichen. Wer zum Beispiel einem Hundeverband angehört, kann nicht unerheblich Rabatte raushandeln, die einen erheblichen Unterschied in den Kosten machen.
Welcher Hund nun genau wann, in welchem Bundesland, plötzlich gefährlich ist, kann auf den jeweiligen landeseigenen Webseiten in Erfahrung gebracht werden.
Da Hundesteuern kommunale Abgaben sind, liegt es auch hier jeweils in den Händen der Städte und Gemeinden die Steuerlast für Hundebesitzer zu definieren.
Eine freiwillige Versicherung mit geringen Prämienzahlungen
Die freiwillige Versicherung für das Tier tritt dann in Kraft, wenn beispielsweise ein Hund einen Verkehrsunfall auslöst. Dazu zählt dann die Übernahme der Kosten durch die Versicherung bei Therapien, Folgeschäden oder sonstigen Behandlungen, welche durch den Unfall entstanden sind. Der Vorteil ist, dass die Prämien für eine derartige Versicherung relativ gering sind. So kostet eine dezidierte Tierhaftpflichtversicherung für einen Hund im Jahr rund 120 Euro. Je nach Versicherungsanbieter kann der Betrag variieren, sodass auch Versicherungen um rund 100 Euro angeboten werden. Wichtig ist, dass der Tierhalter die unterschiedlichen Angebote miteinander vergleicht. Ebenfalls sollte berücksichtigt werden, dass nicht bei den Leistungen gespart wird, sondern rein bei der Prämie. Die Versicherungssumme sollte eine relativ hohe Summe darstellen, da beispielsweise Folgeschäden durchaus teuer werden können. Sollten die Kosten die Versicherungssumme übersteigen, muss der Tierhalter private Aufzahlungen vornehmen.
Wann die Versicherung nicht einspringt
Die Tierhaftpflichtversicherung zahlt jedoch nicht, wenn das Tier Schäden beim Halter verursacht. Kratzer am Parkettboden, eine zerstörte Couch oder ein angebissenes Telefonkabel sind keine Leistungen, welche die Versicherung übernimmt. Im Regelfall tritt die Versicherung nur dann in Kraft, wenn bei Dritten ein Schaden verursacht wird.